Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (AGB) der Firma RENT A ROOM und Provisionstabelle

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrags zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Honorarsätze gelten:
Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, die vereinbarte Vermittlungsprovision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die vereinbarte Provision ist fällig, wenn über das nachgewiesene Objekt ein wirksamer Mietvertrag mündlich oder schriftlich zustande kommt. Der Vertrag kommt auch ohne schriftlichen Mietvertrag zustande, indem das Mietobjekt dem Auftraggeber zur tatsächlichen Nutzung übergeben wird.
Der Vermittlungsauftrag kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. In Erfüllung des Auftrags erhält der Auftraggeber Offerten von Wohnraumanbietern. Der Nachweis kann telefonisch oder schriftlich (z.B. per Fax oder E-Mail) geführt werden. Sollte dem Auftraggeber ein vom Auftragnehmer benanntes Objekt bereits bekannt sein, so ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt ein Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr
berufen.
Durch die Anmietung (mündlich/schriftlich) eines durch den Auftragnehmer nachgewiesenen Objektes, gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen sowie die nachfolgende Provisionstabelle als akzeptiert. Die Provisionszahlungen sind grundsätzlich sofort fällig.
Ein Provisionssatz von 200% einer Monatsmiete definiert das Maximum unserer Berechnungen. Unter Einhaltung der unten aufgeführten Konditionen gelten entsprechend der vereinbarten Mietdauer folgende Provisionsstaffelungen:
Provisionstabelle:
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Mietdauer bis zu |
1
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Monat |
30%
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einer Monatsmiete |
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Mietdauer bis zu |
2
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Monaten |
40%
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einer Monatsmiete |
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Mietdauer bis zu |
3
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Monaten |
55%
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einer Monatsmiete |
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Mietdauer bis zu |
4
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Monaten |
70%
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einer Monatsmiete |
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Mietdauer bis zu |
5
|
Monaten |
85%
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einer Monatsmiete |
| Mietdauer bis zu |
6
|
Monaten |
100%
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einer Monatsmiete |
| Mietdauer bis zu |
8
|
Monaten |
120%
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einer Monatsmiete |
| Mietdauer bis zu |
10
|
Monaten |
135%
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einer Monatsmiete |
| Mietdauer
bis zu |
12
|
Monaten |
150%
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einer Monatsmiete |
| Mietdauer über |
12
|
Monate |
200%
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einer Monatsmiete |
| Unbefristete Mietdauer |
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200%
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einer Monatsmiete |
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jeweils zuzüglich 19% Mehrwertsteuer
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Konditionen der Provisionsstaffel:
- Zahlung der Provision innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung;
- unverzügliche Bekanntgabe einer mit dem Vermieter direkt vereinbarten Mietzeitverlängerung und sich daraus ergebende Teilprovisionszahlung;
- keine unbefugte Weitergabe der dem Auftraggeber bekanntgegebenen Vermietungsadresse an Dritte, z.B. zur weiteren Vermietung des Objektes ohne Zahlung der sonst fälligen Vermittlerprovision.
Nichtbeachtung der genannten Konditionen haben die automatische Berechnung der vollen Provisionshöhe von 200% zur Folge.
Als Berechnungsgrundlage unserer Provisionssätze dient grundsätzlich die vom Vermieter genannte Pauschalmiete inklusive der Nebenkosten. Spätere Reduzierungen des Mietzinses begründen keinen Anspruch auf Erstattung von Differenzbeträgen nach Zahlung der ursprünglichen Provisionsrechnung.
Als provisionspflichtige Mietdauer im Sinne der Vermittlungsbedingungen gilt die vertraglich vereinbarte Mietzeit. Bei einer Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer, bemisst sich der nachträglich zu zahlende Provisionsanspruch des Vermittlers entsprechend der oben aufgeführten Provisionstabelle. Für diesen Fall gilt die Gesamtmietdauer rückwirkend vereinbart. Das gleiche gilt für genutzte Verlängerungsoptionen und unbefristete Verträge. Mit Vereinbarung der Verlängerung bzw. Wahrnehmung der Verlängerungsoption einer Mietdauer wird der erhöhte Provisionsanspruch sofort fällig.
Bereits gezahlte und fällige Vermittlungsprovisionen begründen auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Rückzahlung der Provision.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Werden die von uns erteilten Angebote/Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, so dass ein Mietvertrag auch ohne unser Mitwirken abgeschlossen wird, schuldet der Auftraggeber die volle Provision in Höhe von 200% einer Monatsmiete zzgl. MwSt.
Der Auftragnehmer schafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler lediglich die Voraussetzung, dass Wohnraumanbieter und Auftraggeber zusammenkommen. Die Haftung des Auftragnehmers über seinen vertraglichen Tätigkeitsbereich hinaus ist ausgeschlossen. Die Absprache des Mietverhältnisses liegt in der Verantwortung des Auftraggebers selbst. Der Auftragnehmer haftet weder für die Beschaffenheit des Objekts noch für Zusagen des Wohnraumanbieters und Schäden, die aus dem Nichtzustandekommen eines geplanten Mietverhältnisses
resultieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn es aufgrund des Nachweises durch den Auftragnehmer zu einem rechtsgültigen Geschäft gekommen ist oder sich der Vermittlungsauftrag insgesamt erledigt hat.
Sind Ersatz- oder Folgeverträge auf den ersten Nachweis des Auftragnehmers zurückzuführen, so sind ebenfalls, entsprechend der oben genannten Tabelle, Vermittlungsprovisionen zu vergüten. Dies gilt z.B. bei einem Umzug innerhalb des gleichen Hauses, oder bei einem Umzug in ein anderes, vom Auftragnehmer vorab nicht genanntes Objekt, des gleichen (vom Auftragnehmer nachgewiesenen) Wohnraumanbieters oder die Anmietung zusätzlichen Wohnraumes für Dritte (z.B. Mitarbeiter, Kollegen, Freunde und Bekannte, deren konkrete
Namen dem Auftragnehmer nicht genannt wurden), die auf den vom Auftragnehmer nachgewiesenen Kontakt zurückzuführen sind.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.